Vor wenigen Tagen gab es ein Lehrbeispiel für demokratische Praxis in dieser Republik. Wenn der brave Staatsbürger bisher noch glaubte, seine demokratisch gewählten Abgeordneten würden seinen Willen im Parlament durchsetzen und in demokratische Gesetze umwandeln, spätestens jetzt muss er merken, dass es nicht an dem ist. Er kann das, bestenfalls als schlampige Arbeit zu bezeichnende, Unwesen im Parlament weiter tolerieren, der Staatsbürger, er kann es ignorieren, aber er sollte es begriffen haben.
Ob gelb, grün, schwarz, rot, dunkelrot oder dunkelschwarz, von den gewählten Abgeordneten des ordentlichen deutschen Parlaments waren nicht einmal 3% anwesend, um über ein Gesetz zu beraten und abzustimmen, welches massiv in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers eingreift. Die Masse der Bundesbürger lehnt das Gesetz ab. Die Masse der Abgeordneten beteuert im Nachhinein, das Gesetz auch abzulehnen. Aber die Vorlage wurde trotzdem beschlossen und geltendes Recht. Dabei hätten die Anwesenden Gelegenheit gehabt, das Gesetz zu stoppen und die Abwesenden hätten Gelegenheit gehabt, anwesend zu sein.
Die anwesenden Parlamentarier haben, genauso wie erst recht die abwesenden, gröblichst gegen den Willen des Volkes, gegen die ihnen durch ihren Status als Abgeordnete auferlegten moralischen Anspruch, gegen Gesetz und Grundgesetz und gegen den ökonomischen Grundsatz verstoßen, dass nur getane Arbeit auch bezahlt wird.
Wenn sie schon die Gesetzte missachten, wenn sie schon die moralische Verpflichtung missachten, dann sollten sie wenigstens ihrer materiellen Verpflichtung nachkommen. Denn Geld ist doch im Grunde das einzige was in diesem Lande zählt und dem Geld folgenden sie alle, dann sollen sie auch ihren Verpflichtungen nachkommen, für die sie bezahlt, entschädigt werden. Für ihre Arbeit bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Einen nicht zu kleine. Die bekommen sie aber dafür, dass sie im Parlament über die Gesetze entscheiden und sich um das Wohl des Bürger kümmern. Das ist ihr Job. Wenn sie ihren Job nicht erledigen , dann bekommen sie kein Geld oder eine Abmahnung wie jeder Arbeitnehmer im Land und beim dritten Mal, wenn sie wieder nicht an ihrem Platz sind, dann werden sie gekündigt. Wie jeder normale Arbeitnehmer, für den sie ja das sitzen und von dessen Geld sie bezahlt werden! Wenn ich jemandem bezahle, dann kann ich auch ordentliche Arbeit verlangen. Und wenn derjenige den Job nicht macht, aber angibt sie gemacht zu haben, und dafür die Zahlung erhält, dann hat er sich die Leistung erschlichen! – Punktum.
Bei rotgeschalteter Ampel über die Straße gehen, das ist eine Gesetzesübertretung. Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn – das wird derjenige Staatsbürger, der erwischt wird, auch bestraft. Nach geltendem Recht und Gesetz. Die Abgeordneten sind erwischt worden! Sie sind genauso dem Gesetz verpflichtet, wie jeder andere Bürger. Und im Gesetz steht: Sie haben an im Parlament für das Wohl des Volkes zu arbeiten
Sie sagen, bei der Flut des Papiers, das täglich auf sie einstürmt, da können sie nicht mehr alles lesen. Gut, dann sollen sie darauf dringen, dass nicht so viel Papier beschrieben wird. Sie sagen, dass das, was geschrieben wird, nicht mehr zu verstehen ist.
Das ist doch, mit Verlaub, bullshit! Gesetze, die keiner versteht, die dürfen gar nicht beschlossen werden! Jeder Bürger sollte die Gesetze verstehen. Das ist ja, als wenn ich auf die Strasse gehe, dem Passanten einen japanischen Text gebe, den er unterschreiben soll, und obwohl er kein Wort von dem versteht, was dort geschrieben steht, unterschreibt er. Ich nehme ihm die Brieftasche ab, verlange auch noch seine Beinkleider und wenn er sich beschwert oder gar weigert, so verweise ich auf seine Unterschrift und drohe mit dem Anwalt.
Und keiner soll sagen, dass nicht zu verstehen war, was in dem neuen Meldegesetz steht.
Nun plädiere ich nicht für die Abschaffung des Parlaments, nein es soll bleiben, aber es soll seine Arbeit machen. Und damit sie diese machen können und wollen müssen neue Mechanismen her:
– Jeder Abgeordnete wird direkt gewählt! (keine Nominierung durch Parteien)
– Jeder Abgeordnete kann jederzeit durch eine Abstimmung in seinem Wahlbezirk wieder abberufen werden.
– Jede Abstimmung im Parlament erfolgt namentlich.
Mehr braucht es nicht. Sie müssen die Verantwortung wahrnehmen und der Staatsbürger muss sie dazu zwingen. Demokratie ist Verantwortung.
Vorerst aber sollte jeder Bürger dafür sorgen, dass durch die schlampige, verantwortungslose Arbeit des gewählten Parlaments kein Schaden für ihn entsteht. Jeder sollte Widerspruch einlegen gegen die Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter.
Der hier folgende Text ist ein Auszug aus einem in Bayern verbreitetem Widerspruchsschreiben. Die Formulare können, so wie unten gezeigt, aufgesetzt und an die zuständigen Meldeämter geschickt werden. Viele Meldeämter bieten die Formulare als Download an.
Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren
Nach Art. 8 Nr. 5 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) bzw. nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) hat der Betroffene gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe dieser Gesetze ein Recht auf kostenfreie Speicherung von Übermittlungssperren in besonderen Fällen.
Erklärung
Hiermit widerspreche ich der Übermittlung meiner Daten in folgenden Fällen:
+ Auskünfte an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der mein Ehegatte, meine Kinder, meine Eltern angehörig ist/sind. Soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht (Art. 29 Abs. 2 MeldeG).
+ Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an Presse und Rundfunk (Art. 32 Abs. 2 MeldeG).
+ Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene (Art. 32 Abs. 1 MeldeG).
+ Auskünfte an Adressbuchverlage (Art. 32 Abs. 3 MeldeG).
+ Auskünfte durch automatisierten Abruf über das Internet (Art. 31 Abs. 3 MeldeG). Auskünfte für Zwecke der Direktwerbung (Art.7 MeldeG).
+ Auskünfte an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 58 WPflG). Nur für minderjährige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich.
Familienname Vorname(n)
Geburtsdatum Geburtsort Anschrift
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Datum und Unterschrift
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