Endlich dürfen in allen 50 Bundesstaten der Usa Schwule und Lesben Ehen schließen. Der Beschluss wurde vom Obersten Gericht gefasst. Heterosexuelle dürfen auch weiterhin in ehelicher Gemeinschaft leben und Kinder zeugen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass dies in nächster Zukunft verboten werden wird.
Bei Gründung des Deutschen Reiches 1872 gab es im Reichsstrafgesetzbuch den Paragraphen 175, nach dem sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe standen. Die Gesetzgebung des „tausendjährigen Reiches“ verschärfte die Strafe; die Verfolgung schwuler Männer wurde verstärkt und die Strafen erhöht. In den KZs gab es für Schwule den „Rosa Winkel“. Auch in der bundesdeutschen Republik galt der von den Nationalsozialisten erlassene Gesetzesteil bis 1969. Die vor 1945 festgesetzten Schwulen mussten im westdeutschen Gebiet ihre Strafe absitzen.
In der DDR wurde von einer Verfolgung gleichgeschlechtlicher Sexualität abgesehen. Ab 1968 gab es ein neues Gesetzbuch. Ab da galt nur noch ein Paragraph 151, der Jugendliche vor Erwachsenen schützte, die sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen wollten. Ansonsten schien den Gesetzesgebern in der DDR die gleichgeschlechtliche Sexualität für die Gesetzesgebung nicht relevant zu sein.
Nach der Vereinnahmung der DDR durch die Bundesrepublik wurden dann 1994 auch in der bundesdeutschen Strafgesetzgebung die Schwulenparagraphen gestrichen.
„Jedem nach seiner Fasson“, hat der alte Fritz gesagt. Und so soll es sein. Wer sich aber einbildet, die können Kinder machen in so einer Ehe, oder Kinder erziehen, der liegt doch falsch.
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