Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt festgestellt, dass das Grundgesetz (GG) die ganzen letzten Jahre falsch ausgelegt wurde. Die schon zum G-8-Gipfel 2007 (Heiligendamm, bei Rostock, Deutschland) zur „terroristischen Vereinigung“ erklärten Aktivisten (Gegendemonstranten) hätten schon damals mit allen zur Verfügung stehenden militärischen Mitteln der Bundeswehr bekämpft werden können. Statt die Störer zu hätscheln, die armen Polizisten in voller Montur durch die Gegend zu jagen und sich hinterher noch entschuldigen zu müssen, hätten einfach ein paar Bomben abgeworfen werden können!
GG: „ Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. …. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“
Das GG lässt zu, wenn es zur Abwendung von Gefahren geht. Das wäre zum Beispiel im Falle steigender Wasserspiegel wegen des Klimawandels zur Abwendungen von Überschwemmungen so. (Natürlich wird die Bundeswehr nicht bei der Beseitigung der Ursachen, des erhöhten CO2-Ausstoßes eigesetzt, sondern zur Abwendung und Bewältigung der Folgen, überbordender Flüsse und Sturmfluten, eingesetzt.)
Das GG lässt auch den Einsatz zu, wenn es um die Abwendung von Gefahren gegen die freiheitlich demokratische –UnOrdnung geht. Wenn also die Polizei gegen Demonstranten (Terroristen) unterstützt werden soll. Oder wenn die Feuerwehr eine Straße löscht.
Bisher durften nur die Mittel der unterstützten befreundeten Kräfte, also beispielsweise Gummiknüppel und Schutzschilde, wie bei der Polizei oder Wasserwerfer, wie bei der Feuerwehr oder Sandsäcke, wie beim örtlichen Bürgermeister eingesetzt werden.
Neu ist – Jetzt dürfen auch spezifisch militärische Waffen für die Gefahrenbekämpfung eingesetzt werden.
Beispiele dafür sind: – Der Abwurf von Bomben um Erdwälle gegen die steigende Flut aufzuwerfen oder auch der gezielte Beschuss der Eichenprozessionsspinner mit lasermarkierten seegestützten Marschflugkörpern.
Gegen Terroristen braucht jetzt nicht mehr nur mit Tränengas vorgegangen werden, sondern es können moderne Maschinengewehre eingesetzt werden.
Die Bundesrichter sind sich einig geworden. Die steigende Terrorismusgefahr in Deutscheland erfordert eine Neubewertung.
Die übrige Politik und „Bild“ sind sich schon lange einig: Die steigende Zahl islamistische Aufmärsche, eine merklich erhöhte Unruhe selbst in mittleren Bevölkerungsschichten, die Unwilligkeit des Verfassungsschutzes, all das schafft eine gefährliche Situation für die freiheitlich demokratische Gewinnmaximierung. Der Aufbau und die Schulung länderübergreifender Polizeieingreiftruppen alleine kann sich bald schon als zu kurz gegriffen erweisen. Da gilt es vorzubeugen.
Manche bestreiten ja, dass die Bundesgermanische Republik überhaupt eine Verfassung hat. Manche, ganz böswillige bestreiten sogar die Existenz eines souveränen Staates „Bundesrepublik Deutschland“, sei‘s drum, nehmen wir einfach mal an, unser gutes Grundgesetz (GG) hat Verfassungsstatus, wäre also durch eine Volksabstimmung zur Geltung gekommen.
Viel wert ist es jedenfalls nicht. Zu oft wurde schon daran rumgeändert und rumgedeutelt. Den ursprünglichen an vielen Stellen demokratischen und menschenachtenden Charakter ging durch Änderung und Deutung und offensichtlichen Gesetzesbruch durch die Regierenden, verloren.
Die Väter des GG haben sich bei der Schaffung noch etwas gedacht. Sie standen noch unter dem Einfluss des gerade zu Ende gegangen Krieges. Auch die westlichen Siegermächte waren noch schockiert von den Bildern aus den KZs und von den Schlachtfeldern. Sie wollten durch das GG eine solche Entwicklung nie wieder zulassen. Zumindestens nicht für Deutschland.
GG:“ (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
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